专利摘要:
Die Erfindung betrifft ein Fugenfüllungsprofil zur Ausbildung einer Fugenabdichtung zwischen Bodenplatten (3, 4), mit einem in die Fuge (2) ragenden Vertikalschenkel (6) und einem aus einer Fugenvergussmasse (9) gebildeten und in einer Fugenverbreiterung (5) liegenden Profilkörper (7), wobei der Vertikalschenkel (6) und der Profilkörper (7) unter Zwischenordnung eines ersten Trennmaterials (8) voneinander separiert sind, wobei zwischen Vertikalschenkel (6) und Profilkörper (7) wenigstens ein zweites Trennmaterial (22) angeordnet ist und/oder dass innerhalb des Profilkörpers (7) wenigstens eine Verstärkungsmatte (16, 17) angeordnet ist, wobei das zweite Trennmaterial (22) und/oder die Verstärkungsmatte (16, 17) wenigstens bereichsweise überlappend mit dem ersten Trennmaterial (8) angeordnet ist.
公开号:EP3702531A1
申请号:EP20155300.5
申请日:2020-02-04
公开日:2020-09-02
发明作者:Stefan Wiegrink
申请人:SK Wiegrink Beteiligungs GmbH;
IPC主号:E04B1-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft ein Fugenfüllungsprofil zur Ausbildung einer Fugenabdichtung zwischen Bodenplatten, mit einem in die Fuge ragenden Vertikalschenkel und einem aus einer Fugenvergussmasse gebildeten und in einer Fugenverbreiterung liegenden Profilkörper.
[0002] Fugenfüllungsprofile zur Ausbildung einer Fugenabdichtung sind aus dem Stand der Technik an sich gut bekannt. So offenbaren beispielsweise die DE 100 02 866 B4 sowie die EP 2 098 651 A2 gattungsgemäße Fugenfüllungsprofile.
[0003] Typischerweise wird die zwischen zwei Bodenplatten vorgesehene Fuge mittels einer sogenannten Fugenfüllung abgedichtet. Dies kann in einfacher Weise dadurch geschehen, dass die Fuge mit einer Fugenvergussmasse verfüllt wird. In so einfacher Weise ausgebildete Fugenfüllungsprofile haben in nachteiliger Weise aber nur eine beschränkte Lebensdauer, insbesondere dann, wenn sie entsprechenden Belastungen ausgesetzt sind, wie dies häufig im Bereich industrieller Anwendungen der Fall ist.
[0004] Um ein Fugenfüllungsprofil bereitzustellen, das auch höheren Beanspruchungen gerecht wird und sogar für lufttechnische Anwendungen geeignet ist, ist mit der DE 100 02 866 B4 eine Konstruktion vorgeschlagen worden, der gemäß an den freien oberen zueinander weisenden Kanten benachbarter Bodenplatten eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Fugenverbreiterung ausgeführt ist, wobei die Fuge mit Fugenvergussmasse oberflächenbündig bis in die Fugenverbreiterung verfüllt ist. Dabei sind im Endkantenbereich der Fugenverbreiterung vertikale Vertiefungen ausgebildet, sogenannte Verankerungsschnitte, in die der aus Fugenvergussmasse gebildete Profilkörper eingreift.
[0005] Das aus der DE 100 02 866 B4 vorbekannte Fugenfüllungsprofil hat sich im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt. Hinsichtlich mancher Anwendungen hat sich jedoch herausgestellt, dass es aufgrund der direkten Verbindung zwischen der Fugenvergussmasse und den Bodenplatten dehnungsbedingt zu unerwünschten Abrissen des Fugenfüllungsprofils von den Bodenplatten kommen kann. Dabei tritt diese Problematik verstärkt bei entsprechenden mechanischen und/oder thermischen Belastungen auf und wiegt umso schwerer, je größer die Fugenbreite beziehungsweise die Fugenverbreiterung konstruktiv ausgebildet ist.
[0006] Um unerwünschte Ablösungen der Fugenvergussmasse von den Bodenplatten zu vermeiden, ist mit der EP 2 098 651 A1 vorgeschlagen worden, dass an jeder der beiden Bodenplatten ein Bereich ausgebildet ist, in dem keine direkte Verbindung der Fugenvergussmasse mit den Bodenplatten vorgesehen ist. Gemäß dieser Konstruktion stellt jede der Bodenplatte dem Vertikalschenkel des Fugenfüllungsprofils benachbart einen Bereich zur Verfügung, der chemisch und/oder mechanisch so ausgerüstet ist, dass die in die Fuge und die Fugenverbreiterung eingebrachte Fugenvergussmasse in diesem Bereich keine direkte Verbindung mit der Bodenplatte eingeht. In vorteilhafter Weise wird hierdurch erreicht, dass das Fugenfüllungsprofil ohne die Gefahr einer Ablösung vom Untergrund eine erhöhte Dehnfähigkeit aufweist, da in den Bereichen, in denen keine direkte Verbindung zwischen der Fugenvergussmasse einerseits und den Bodenplatten andererseits besteht, eine Dehnung des die Fugenvergussmasse bildenden Materials gestattet ist, da in diesen Bereichen nur das Material gedehnt wird, ohne durch ein Haften am Untergrund behindert zu sein. Insoweit vermögen Fugenfüllungsprofile nach der EP 2 098 651 A2 höheren mechanischen und/oder thermischen Belastungen stand zu halten, und dies bei deutlich verringerter Gefahr einer ungewollten Ablösung vom Untergrund.
[0007] Obgleich das aus der EP 2 098 651 A2 vorbekannte Fugenfüllungsprofil bereits eine deutliche Verbesserung erbracht hat, ist auch diese Konstruktion nicht frei von Nachteilen. So hat sich beispielsweise als problematisch herausgestellt, dass die unterschiedlichen Materialdicken im Bereich des Vertikalschenkels einerseits und des Profilkörpers andererseits dazu führen können, dass es bei entsprechenden Dehnbelastungen im Übergangsbereich zwischen Vertikalschenkel und Profilkörper zu Rissbildungen kommt. Dererlei Rissbildungen können wiederum dazu führen, dass es zu einer ungewollten Ablösung des Fugenfüllungsprofils vom Untergrund kommt. Die Praxis hat zudem gezeigt, dass es im Belastungsfall in den zum Vertikalschenkel benachbarten Bereichen, in denen keine direkte Verbindung zwischen der Fugenvergussmasse und den Bodenplatten besteht, zur Ausbildung linsenförmiger Vertiefungen kommen kann. Dies deshalb, weil in diesen Bereichen aufgrund der mangelnden Verbindung zum Untergrund eine Dehnung des Materials gestattet ist, in den dazu benachbarten Bereichen allerdings nicht. Es findet so eine ungleichmäßige Belastung des Fugenfüllungsprofils statt, was sich ebenfalls negativ auf die Lebensdauer der Gesamtkonstruktion auswirkt.
[0008] Um Rissbildungen im Bereich des Vertikalschenkels zu vermeiden, ist mit der EP 3 241 953 A1 vorgeschlagen worden, dass der Vertikalschenkel und der Profilkörper unter Zwischenordnung eines Trennmaterials, insbesondere einer Metallfolie, voneinander separiert sind. Die Trennung von Vertikalschenkel und Profilkörper bringt den Vorteil mit sich, dass unerwünschte Rissbildungen auch im Übergangsbereich zwischen Vertikalschenkel und Profilkörper vermieden sind. Denn mangels Einstückigkeit wird auf die Ausbildung unterschiedlicher Materialdicken verzichtet, so dass ein aufgrund unterschiedlicher Materialdicken unterschiedliches Dehnungsverhalten unterbunden ist. Obwohl sich diese Ausgestaltung in der Praxis bewährt hat, besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf. Es hat sich herausgestellt, dass der in der Fugenverbreiterung angeordnete Profilkörper an den jeweiligen Enden der Metallfolie zu vertikaler Rissbildung neigt.
[0009] Aus dem Stand der Technik ist ferner gemäß der DE 10 2015 118 223 A1 eine Fugenausbildung bekannt, dergemäß eine Fuge unverfüllt bleibt, zu welchem Zweck ein Verstärkungselement vorgesehen ist, das die Fuge überbrückt. Zur Abdichtung des Verstärkungselements gegenüber dem Untergrund ist bevorzugterweise ein Klebeband vorgesehen, das in Randbereichen des Verstärkungselementes angeordnet ist. Anstelle des Verstärkungselements kann auch ein Abdeckelement vorgesehen sein, beispielsweise in der Ausgestaltung eines Klebebands.
[0010] Aus der EP 0 505 010 B1 ist ein Verfahren zur Bewährung einer Erdreichabdeckungsschicht bekannt. Demgemäß wird ein Boden mit einer Deckschicht ausgerüstet, wobei die Deckschicht eine Bindeschicht aus einem leicht viskosen, fließfähigen Bitumenmörtel aufweist. Dabei enthält der Bitumenmörtel ein Gemisch aus einer kationischen Bitumenemulsion und einem Demulgator mit einem mineralischen Granulat in Form eines pulverartigen Füllstoffs.
[0011] Die AT 375 984 B offenbart einen Fahrbahnübergang zur Überbrückung von im Fahrbahnunterbau vorliegenden Fugen, die über eine Dichtungsmembran zur Abdeckung der Fuge verfügt. Des Weiteren ist eine Verkehrslasten aufnehmende Abdeckung vorgesehen, die sich oberhalb der Dichtungsmembran befindet.
[0012] Die WO 2007/053119 A1 betrifft ein Verfahren zum Aufbringen eines Beschichtungsmediums auf Strukturelemente, wobei zur Abdeckung und Überbrückung von Diskontinuitäten innerhalb der Strukturelemente eine Spannungsumverteilungsstruktur zum Einsatz kommt. Dabei wird das Beschichtungsmedium oberhalb der Spannungsumverteilungsstruktur auf diese aufgebracht, und zwar derart, dass das Beschichtungsmedium in Kontakt mit den Oberflächen der Strukturelemente außerhalb der Spannungsumverteilungsstruktur kommt.
[0013] Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, ein Fugenfüllungsprofil anzugeben, welches vorgenannte Nachteile beseitigt.
[0014] Zur Lösung der Aufgabe schlägt die Erfindung ein Fugenfüllungsprofil zur Ausbildung einer Fugenabdichtung zwischen Bodenplatten vor, mit einem in die Fuge ragenden Vertikalschenkel und einem aus einer Fugenvergussmasse gebildeten und in einer Fugenverbreiterung liegenden Profilkörper, wobei der Vertikalschenkel und der Profilkörper unter Zwischenordnung eines Trennmaterials voneinander separiert sind, wobei zwischen Vertikalschenkel und Profilkörper wenigstens ein zweites Trennmaterial und/oder wobei innerhalb des Profilkörpers wenigstens eine Verstärkungsmatte angeordnet ist, wobei das zweite Trennmaterial und/oder die Verstärkungsmatte wenigstens bereichsweise überlappend mit dem ersten Trennmaterial angeordnet ist.
[0015] Es hat sich gezeigt, dass jede der erfindungsgemäß beanspruchten Ausführungsformen für sich genommen und in synergetischer Kombination miteinander geeignet sind, die im Stand der Technik vorherrschenden Nachteile zu beheben. Insbesondere kann durch die doppellagige Anordnung zweier Trennmaterialien, die vorzugsweise aus Metallfolien, insbesondere aus Aluminiumfolien, gebildet sind, eine im Vergleich zum Stand der Technik weitergehende Entkopplung von Profilkörper und Vertikalsteg erreicht werden. Dies insbesondere deshalb, da das erste Trennmaterial nur Kontakt zum Vertikalsteg, nicht aber zum Profilkörper hat. Auf der anderen Seite hat das zweite Trennmaterial nur Kontakt zum Profilkörper, nicht jedoch zum Vertikalsteg. So können im Fall von Dehnbewegungen die beiden Trennmaterialien, insbesondere im Fall von Metallfolien, vollkommen frei übereinandergleiten. Anhaftungen von Fugenvergussmasse an den Folien bleiben dabei im Gegensatz zum Stand der Technik, in dem lediglich ein Trennmaterial vorgesehen ist, und bei dem eine Anhaftung beidseitig erfolgen kann folgenlos. Es hat sich als alternatives Material für das zweite Trennungsmaterial neben der Ausbildung als Metallfolie auch die Ausbildung als Vlies wirksam erwiesen. Dies deshalb, da es einerseits für die Fugenvergussmasse undurchlässig ist und andererseits mit besonders geringem Reibungswiederstand über das als Metallfolie, insbesondere Aluminiumfolie, ausgebildete erste Trennmaterial zu gleiten vermag. Erfindungsgemäß können die beiden Trennmaterialien folglich aus dem gleichen Material oder aus verschiedenen Materialien gebildet sein.
[0016] Ebenso wird durch die erfindungsgemäße Ausführungsform umfassend die wenigstens eine Verstärkungsmatte in vorteilhafter Weise erreicht, dass die im Stand der Technik auftretende nachteilige Rissbildung in den vom ersten Trennmaterial nicht abgedeckten Abschnitten in vorteilhafter Weise unterbunden wird. In diesen Abschnitten auftretende Materialspannungen zwischen Bodenplatten und Profilkörper werden von der wenigstens einen Verstärkungsmatte vollständig aufgenommen. Der Profilkörper weist hinsichtlich seiner geometrischen Ausgestaltung vorzugsweise wenigstens einen zum Vertikalsteg benachbarten ersten Abschnitt auf. An den ersten Abschnitt schließt sich ein zweiter Abschnitt des Profilkörpers an. Das Trennmaterial ist dabei ausschließlich zwischen Vertikalsteg und Profilkörper sowie im Bereich des wenigstens einen ersten Abschnitts angeordnet. Vorzugsweise ist das zweite Trennmaterial in Richtung des Profilkörpers über dem ersten Trennmaterial und ebenfalls ausschließlich zwischen Vertikalsteg und Profilkörper sowie im Bereich des wenigstens einen ersten Abschnitts angeordnet.
[0017] Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der Profilkörper zwei erste Abschnitte auf, die im Querschnitt einander gegenüberliegend, beidseits benachbart zum Vertikalsteg ausgebildet sind. Bevorzugt schließt sich jeweils ein zweiter Abschnitt des Profilkörpers an einen ersten Abschnitt an. Dabei kann der Profilkörper achssymmetrisch ausgebildet sein.
[0018] Es ist mit Bezug auf die Verstärkungsmatte bevorzugt, dass diese gitterartig aus Längs- und Querstreben gebildet ist. Hierdurch werden an den Knotenpunkten der jeweiligen Streben die einwirkenden Kräfte auf das gesamte Gitter verteilt. Es ist ferner bevorzugt, dass zwischen Längs- und Querstreben für die Fugenvergussmasse durchgängige Öffnungen gebildet sind. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Fugenvergussmasse des Profilkörpers in den zweiten Abschnitten Kontakt zu den jeweiligen Bodenplatten hat. Eine separate Trennung zwischen Profilkörper und Bodenplatten, wie sie mit der EP 2 098 651 A1 vorgeschlagen wurde, ist durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung nicht länger notwendig, da diese Funktion vollständig vom Trennmaterial miterfüllt wird. Die erfindungsgemäße Verstärkungsmatte dient dabei der Aufnahme der darüber hinausgehenden Spannungen. Es hat sich in diesem Zusammenhang als besonders vorteilhaft erwiesen, den Rand des sich über das Trennmaterial hinaus erstreckenden Endes der Verstärkungsmatte mit sich in Längsrichtung verändernder Kontur auszubilden. Eine solche veränderliche Kontur ist insbesondere eine wellenförmige Kontur, eine ZickZack-Kontur oder eine fransenartige Kontur. Bei der fransenartigen Struktur bilden abwechselnd Längsstreben und Querstreben das jeweilige Ende der Verstärkungsmatte. Insbesondere die fransenartige Kontur hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen.
[0019] Die Verstärkungsmatte kann dem Grunde nach aus einem beliebigen Material gebildet sein, das zur Aufnahme der anfallenden Spannungen geeignet ist. Insbesondere bevorzugt sind dabei Matten aus Metall, insbesondere Metalldraht, oder Kunststoff. Besonders bevorzugt sind die Verstärkungsmatten aus Kunststoff gebildet. Dies deshalb, da Kunststoff neben seinen bekannten Materialeigenschaften besonders gut mit der Fugenvergussmasse, welche vorzugsweise aus einem elastischen Polymerharz gebildet ist, kräftemäßig wechselwirkt. Dies führ in synergetischem Zusammenspiel zu einer besonders guten Spannungsleitung zwischen Profilkörper und Verstärkungsmatte.
[0020] Gemäß einem bevorzugten Merkmal der Erfindung ist eine weitere Verstärkungsmatte vorgesehen. In dieser Ausgestaltung erstreckt sich die erste Verstärkungsmatte über die einseitig der Fuge verlaufenden ersten und zweiten Abschnitte. Die zweite Verstärkungsmatte erstreckt sich demgegenüber über die andernseitig der Fuge verlaufenden ersten und zweiten Abschnitte. Hierdurch wird eine Rissbildung über den gesamten Profilkörper hinweg verhindert. Es ist dabei insbesondere vorgesehen, dass die Verstärkungsmatten unter Belassung eines mit der Fuge 2 in deren Höhenrichtung fluchtenden Spalts angeordnet sind. Hierdurch ist die Spannungsaufnahme an die achssymmetrische Ausgestaltung des Fugenfüllungsprofils angepasst. Beide durch die Spiegelachse voneinander getrennten Bereiche verfügen damit über eine separate Verstärkungsmatte. Unterschiedliche Spannungen in den jeweiligen Bereichen können hierdurch individuell aufgenommen werden. Es hat sich in diesem Zusammenhang als besonders vorteilhaft erwiesen, die Breite des Spalts so zu wählen, dass sie der Breite der Fuge entspricht.
[0021] Erfindungsgemäß ist das aus Vertikalschenkel und Profilkörper gebildete Fugenfüllungsprofil nicht einstückig ausgebildet. Es ist erfindungsgemäße vielmehr vorgesehen, den Vertikalschenkel vom Profilkörper zu trennen, und zwar dadurch, dass der Vertikalschenkel und der Profilkörper unter Zwischenordnung eines Trennmaterials voneinander separiert sind. Es ist dabei vorgesehen, das Fugenfüllungsprofil dadurch auszubilden, dass zunächst die Fuge verfüllt wird, so dass der Vertikalschenkel des späteren Fugenfüllungsprofils entsteht.
[0022] Der so ausgebildete Vertikalschenkel wird alsdann auf seiner der Fugenverbreiterung zugewandten Oberseite mit einem Trennmaterial ausgerüstet. Dies kann mechanisch oder chemisch geschehen, wobei die Ausbildung einer mechanischen Trennung durch das Einbringen einer Zwischenlage bevorzugt ist. Als mechanische Trennlage kann beispielsweise eine Metallfolie, insbesondere eine Aluminiumfolie dienen, was den Vorteil mit sich bringt, dass keine thermischen Beschränkungen hinsichtlich des Einsatzes und der Verarbeitung entsprechender Fugenvergussmassen bestehen.
[0023] Alsdann wird der Profilkörper aus einer Vergussmasse gebildet, wobei der Profilkörper aufgrund des zuvor ausgebrachten Trennmaterials vom Vertikalschenkel separiert ist. Es gibt mithin nach Ausbildung des Fugenfüllungsprofils keine direkte Verbindung zwischen dem Vertikalschenkel und dem Profilkörper.
[0024] Die erfindungsgemäße Trennung von Vertikalschenkel und Profilkörper bringt den wesentlichen Vorteil mit sich, dass unerwünschte Rissbildungen auch im Übergangsbereich zwischen Vertikalschenkel und Profilkörper vermieden sind. Denn mangels Einstückigkeit wird auf die Ausbildung unterschiedlicher Materialdicken verzichtet, so dass ein aufgrund unterschiedlicher Materialdicken unterschiedliches Dehnungsverhalten unterbunden ist. Es können damit ungewollte Ablöseerscheinungen, insbesondere Flankenabrisse noch effektiver vermieden werden, somit sich eine gesteigerte Lebensdauer ergibt.
[0025] Der Profilkörper liegt gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung in einem zur Fuge benachbarten ersten Abschnitt unter Zwischenordnung eines Trennmaterials auf der zugehörigen Bodenplatte verbindungsfrei auf. Gemäß dieser Weiterentwicklung gibt es mithin nicht nur keine direkte Verbindung zwischen Profilkörper und Vertikalsteg, sondern auch zwischen Profilkörper und zugehöriger Bodenplatte, und zwar in einem ersten Abschnitt des Profilkörpers, der benachbart zur Fuge ausgebildet ist. Demnach ist also vorgesehen, dass der Profilkörper keine direkte Verbindung zum Untergrund hat, und zwar in einem Bereich, der sich über einen ersten Abschnitt der ersten Bodenplatte, den Vertikalschenkel und einen weiteren ersten Abschnitt bezüglich der anderen Bodenplatte erstreckt. Diese Ausgestaltung gestattet es dem Fugenfüllungsprofil in vorteilhafter Weise, zur Kompensation von mechanischen und/oder thermischen Belastungen Dehnarbeit leisten zu können, wobei aufgrund der mangelnden direkten Verbindung zwischen Profilkörperuntergrund im vorbeschriebenen Bereich nicht die Gefahr eines Abreißens und/oder eines Ablösens besteht. Dabei kommt insbesondere die mangelnde Einstückigkeit von Profilkörper und Vertikalschenkel zum Tragen, da sich der Profilkörper unabhängig vom Vertikalschenkel sowohl in der Horizontalen als auch in der Vertikalen dehnen kann, die Dehnungsmöglichkeit des Profilkörpers also nicht durch den Vertikalschenkel beeinträchtigt ist. Die bei aus dem Stand der Technik vorbekannten Konstruktionen in nachteiliger Weise auftretenden Linseneffekte, das heißt durch Dehnung bedingte Einschnürungen können so vermindert oder sogar verhindert werden. Zudem ist die Gefahr gebannt, dass es im benannten Bereich zu Ablösungen des Profilkörpers von den zugehörigen Bodenplatten und/oder vom Vertikalschenkel kommt.
[0026] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass in den Profilkörper eine Vielzahl von Armierungen eingebettet ist, die in Fugenlängsrichtung hintereinander angeordnet sind. Sinn und Zweck der Armierungen ist es, im Dehnungsfall zu verhindern, dass der Profilkörper in dem Bereich, in dem keine direkte Verbindung mit dem Untergrund besteht, ein- oder ausbeult. Die Armierung sorgt mithin dafür, dass der Profilkörper trotz vorbeschriebener Dehnfähigkeit auch im Belastungsfall im Wesentlichen planparallel mit den benachbarten Bodenplatten abschließt.
[0027] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass eine Armierung einen Führungskörper einerseits sowie ein Verstärkungselement andererseits aufweist, wobei das Verstärkungselement relativ zum Führungskörper verschieblich ausgebildet ist. Im endmontierten Zustand nimmt der Führungskörper das Verstärkungselement auf, so dass keine direkte Verbindung zwischen der Fugenvergussmasse des Profilkörpers mit dem Verstärkungselement ausgebildet ist. Das Verstärkungselement behindert mithin nicht die Dehnfähigkeit des Profilkörpers. Vielmehr ist es aufgrund der relativen Verschieblichkeit des Verstärkungselements gegenüber dem Führungskörper möglich, dass das Verstärkungselement die Bewegungen des Profilkörpers mitmacht. Der Führungskörper ist indes ebenfalls dehnfähig, so dass auch dieser einer Dehnbewegung des Profilkörpers nicht entgegensteht.
[0028] Der Führungskörper ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung eine Hülse, und bei dem Verstärkungselement kann es sich beispielsweise um einen Stab, insbesondere einen Metallstab handeln. Im endmontierten Zustand ist vorgesehen, dass der Stab von der Hülse längsverschieblich aufgenommen ist, wobei die Hülse eine die Längserstreckung des Stabes übersteigende Längserstreckung aufweist. Damit ist sichergestellt, dass sich im Fall der Dehnung des Profilkörpers der Stab innerhalb der Hülse entsprechend bewegen kann und nicht etwa durch die Hülse in der Bewegung beschränkt ist. Aufgrund des Umstandes, dass die Hülse in Längsrichtung länger ausgebildet ist als der Stab, kann der Stab im Dehnungsfall innerhalb der Hülse wandern, so dass die Dehnbewegung des Profilkörpers durch den als Verstärkungselement dienenden Stab nicht blockiert ist.
[0029] Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verstärkungsmatten in den zweiten Abschnitten unter Zwischenordnung jeweils eines Abstandshalters auf den Bodenplatten aufliegen. Es ist ferner bevorzugt, dass die Verstärkungsmatten in den ersten Abschnitten jeweils auf dem Trennmaterial aufliegen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Verstärkungsmatten waagerecht, d.h. parallel zu den Bodenplatten in der Fugenverbreiterung ausgerichtet sind. Hierdurch wird eine besonders homogene Spannungsaufnahme seitens der Verstärkungsmatten erreicht.
[0030] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Armierung auf den Verstärkungsmatten aufliegt. Hierdurch stützt sie sich unter Zwischenordnung der Verstärkungsmatten auf den Abstandshaltern ab und kann so positionsgenau in der Fugenverbreiterung angeordnet werden. Hinsichtlich der Spannungsaufnahme hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn sich die Armierung zwar bis in die zweiten Abschnitte erstrecken, sich die Verbindungsmatten jedoch in den zweiten Abschnitten über die Armierung hinaus erstrecken.
[0031] Der Profilkörper ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung achssymmetrisch ausgebildet und verfügt über zwei zur Fuge benachbarte erste Abschnitte an die sich jeweils ein zweiter Abschnitt anschließt. Dabei ist im Bereich der Fuge und der beiden ersten Abschnitte keine direkte Verbindung zwischen dem Profilkörper und dem Untergrund ausgebildet. Eine solche direkte Verbindung ist in den außen liegenden zweiten Abschnitten ausgebildet.
[0032] Dementsprechend ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass sich das Trennmaterial im Bereich der Fuge und der beiden hierzu benachbarten ersten Abschnitte erstreckt. Es wird so ein durchgängiger Bereich geschaffen, der sich ausgehend vom ersten Abschnitt der ersten Bodenplatte über die Fuge bis in den ersten Abschnitt der zweiten Bodenplatte erstreckt, in dem keine direkte Verbindung des Profilkörpers mit dem Untergrund ausgebildet ist.
[0033] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Vertikalschenkel und/oder der Profilkörper zumindest abschnittsweise bis zu einer Temperatur von 60°C, vorzugsweise bis zu einer Temperatur von 70°C, noch mehr bevorzugt bis zu einer Temperatur von 80°C temperaturbeständig ausgebildet ist/sind.
[0034] Gemäß diesem Vorschlag ist das Fugenfüllungsprofil zumindest abschnittsweise temperaturbeständig ausgebildet. Das Fugenfüllungsprofil ist mithin dazu geeignet, auch in Bereichen verbaut zu werden, die bestimmungsgemäß erhöhten Temperaturen ausgesetzt sind. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere Bodenbereiche von Industrieanlagen, die der Aufstellung von temperaturabgebenden Maschinen, Öfen und/oder dergleichen dienen.
[0035] Es ist in diesem Zusammenhang gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die den Vertikalschenkel und/oder den Profilkörper bildende Vergussmasse aus einem bis 60°C, vorzugsweise aus einem bis 70°C, noch mehr bevorzugt aus einem bis 80°C thermostabilen Material gebildet ist/sind. Bevorzugterweise kommt in diesem Zusammenhang ein thermostabiles Kunststoffmaterial zum Einsatz, das im flüssigen Zustand in die Fuge und/oder die Fugenverbreiterung eingebracht wird und nach seiner Aushärtung bis zu den genannten Temperaturen thermostabil ist. Alternativ kann vorgesehen sein, den Vertikalschenkel und/oder den Profilkörper aus einem nicht thermostabilen Material auszubilden und eine den Profilkörper oberseitig abdeckende Beschichtung vorzusehen, die bis zu den genannten Temperaturen thermostabil ausgebildet ist. Es kann auch vorgesehen sein, den Vertikalschenkel und den Profilkörper aus unterschiedlichen Materialien auszubilden, beispielsweise den Vertikalschenkel aus einem nicht thermostabilen Material und den Profilkörper aus einem thermostabilen Material.
[0036] Gemäß einer weiteren Alternative kann vorgesehen sein, dass der Vergussmasse ein Granulat aus einem thermostabilen Material beigegeben ist. Bei einem solchen Granulat kann es sich beispielsweise um Steinmaterialien und/oder Graphit handeln.
[0037] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die den Vertikalschenkel und/oder den Profilkörper bildende Vergussmasse Partikel aufweist, die in Folge physikalischer und/oder chemischer Einflüsse ihre Farbgebung ändern.
[0038] Die Farbänderung der Partikel dient in vorteilhafter Weise dazu, verwenderseitig eine visuelle Überprüfung des erfindungsgemäß ausgebildeten Fugenfüllungsprofils vornehmen zu können. Physikalische und/oder chemische Einflussfaktoren, die zu einer Farbänderung der der Vergussmasse beigegebenen Partikel führen können, sind beispielsweise mechanische Druckbeaufschlagungen, Alterungsprozesse, Einwirkungen chemischer Substanzen, wie beispielsweise Säure und/oder dergleichen. Besonders ist es bevorzugt, der Vergussmasse Partikel beizugeben, die im Laufe der Zeit, das heißt über die Gebrauchsdauer des erfindungsgemäßen Fugenfüllungsprofils ihre Farbe ändern. Verwenderseitig ist so auf einfache Weise feststellbar, dass die herstellerseitig garantierte Lebensdauer des Fugenfüllungsprofils erreicht ist, weshalb es zur Wahrung der Funktionssicherheit auszutauschen ist. Auch eine Farbänderung in Folge einer zu hohen mechanischen Belastung ist von Vorteil, denn kann es insbesondere in Folge zu hoher Druckbelastungen zu einer irreversiblen Verformung des Fugenfüllungsprofils kommen. Die eigentlich gewünschte Funktionssicherheit kann dann unter Umständen nicht mehr gegeben sein, was dem Verwender durch eine Farbveränderung des Fugenfüllungsprofils visuell angezeigt wird. Entsprechendes gilt bezüglich chemischer Substanz. Auch diese können zu einer Schädigung des Fugenfüllungsprofils führen, weshalb es von Vorteil ist, dass einem Verwender durch Farbänderung angezeigt werden kann, dass das Fugenfüllungsprofil entsprechenden chemischen Substanzen, wie zum Beispiel Säuren ausgesetzt war.
[0039] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass in den Profilkörper und/oder den Vertikalschenkel eine Signalleitung eingebettet ist. Bei einer solchen Signalleitung kann es sich um einen Lichtwellenleiter oder um einen stromführenden Leiter handeln.
[0040] Eine solche Signalleitung erweist sich aus mehreren Gründen als vorteilhaft. Sie kann beispielsweise als Mittel zur Zählung von Überfahrten genutzt werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass an der Signalleitung dauerhaft ein Signal anliegt, das sich in Folge einer Druckbelastung, das heißt im Falle einer Überfahrt ändert. Diese Signaländerung wird mittels einer entsprechenden Empfangseinheit detektiert. Auf diese Weise lässt sich die Anzahl an Überfahrten ermitteln, wobei bevorzugterweise vorgesehen ist, dass mit Erreichen einer vorgebbaren Überfahrtzahl eine Anzeige erfolgt, die den Verwender darauf hinweist, dass eine beispielsweise herstellerseitig garantierte Anzahl an Überfahrten erreicht ist.
[0041] Die Signalleitung kann in vorteilhafter Weise auch als Risswarner genutzt werden. Denn im Falle einer Rissbildung kommt es zu einer Freilegung der Signalleitung und/oder zu einer Zerstörung derselben. Dies lässt sich detektieren und dem Verwender entsprechend anzeigen. Um eine möglichst effektive Risswarnung zu ermöglichen, kommen bevorzugterweise eine Mehrzahl von Signalleitungen zum Einsatz, gegebenenfalls auch in der Ausgestaltung einer Signalleitungsmatte. Eine solche Matte kann zugleich auch als Trennmaterial im bereits schon vorerläuterten Sinn dienen.
[0042] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist ein Feuchtigkeitssensor vorgesehen. Ein solcher Feuchtigkeitssensor kann in die Vergussmasse des Fugenfüllungsprofils eingebettet und/oder vor einem Ausbilden des Vertikalschenkels und/oder des Profilkörpers in die Fuge und/oder die Fugenverbreiterung eingebracht sein. Dabei dient der Feuchtigkeitssensor insbesondere dazu, in das Fugenfüllungsprofil eingedrungenes Wasser zu detektieren, so dass im Detektionsfall eine entsprechende Ausgabe an den Verwender erfolgen kann. Grundsätzlich ist das erfindungsgemäß ausgebildete Fugenfüllungsprofil wasserdicht ausgebildet und liegt auch wasserdicht an den zugehörigen Bodenplatten an. Im Falle eines Anschlagens des Feuchtigkeitssensors ist dies mithin gleichbedeutend damit, dass das Fugenfüllungsprofil zumindest abschnittsweise zerstört und/oder eine Rissbildung aufweist, durch die hindurch Wasser eingedrungen ist. Der Feuchtigkeitssensor dient mithin dazu, etwaige Schäden des Fugenfüllungsprofils frühzeitig erkennen zu können.
[0043] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist ein in das Fugenfüllungsprofil eingebetteter Leuchtstreifen vorgesehen. Ein solcher Leuchtstreifen dient insbesondere in Notsituationen dazu, eine Wegführung bereitzustellen und/oder Fluchtwege zu markieren. Bevorzugterweise ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, den Leuchtstreifen an ein entsprechendes Notfallsystem kommunikationstechnisch anzuschließen, so dass eine Inbetriebnahme des Leuchtstreifens tatsächlich nur im Falle einer Notsituation erfolgt.
[0044] Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist das Fugenfüllungsprofil durch einen eingebetteten, feuerhemmenden, wärmedämmenden und/oder unter Wärmeeinwirkung ein Mittel beispielsweise ein Kühlmittel abgebender Wirkstoff gekennzeichnet.
[0045] Ein feuerhemmender Wirkstoff kann beispielsweise durch geeignete Mörtel, Steinmaterialien und/oder dergleichen gebildet sein. Als wärmedämmende Wirkstoffe können Mineralfaserstoffe, Steinwolle oder dergleichen vorgesehen sein. Ein unter Wärmeeinwirkung ein Mittel abgebender Wirkstoff kann insbesondere ein unter Wärmeeinwirkung aufschäumendes Material oder ein Hydrat sein, welches unter Wärmeeinfluss Wasser abgibt. Alternativ kann auch ein Wirkstoff vorgesehen sein, der unter Wärmeeinfluss aufquillt.
[0046] Die Einbettung eines Wirkstoffs der vorgenannten Art ist insbesondere für solche Fugenfüllungsprofile vorgesehen, die unterhalb von Raumabschlüssen, wie zum Beispiel Türen oder Toren ausgebildet sind. Dabei sind insbesondere solche Wirkstoffe zu bevorzugen, die unter Wärmeeinwirkung aufquillen, denn ist hierdurch sichergestellt, dass der im bestimmungsgemäßen Nutzungsfall zwischen Raumabschluss und Fugenfüllungsprofil vorgesehene Spalt zuquillt. Damit ist nicht nur Schutz vor einem Feuerüberschlag gegeben, sondern auch vor einer ungewollten Rauchausbreitung.
[0047] Ein unter Wärmeeinwirkung aufquellender Wirkstoff hat zudem den Vorteil, dass ein Flüssigkeitsrückhaltevolumen ausgebildet wird, nämlich dadurch, dass das aufgequollene Fugenfüllungsprofil eine Barriere für ausgetretene Flüssigkeiten darstellt, sei es zum Schutz vor einem Einströmen in einen Raum oder vor einem Ausströmen aus einem Raum heraus.
[0048] Es ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass ein Wirkstoff der vorgenannten Art Bestandteil eines Streifen- oder Schnurelements ist. Ein solches Element kann im Ausführungsfall in einfacher Weise in das Fugenfüllungsprofil eingebettet werden. Dabei ist es bevorzugt ein solches Streifenelement in den Profilkörper einzubetten, das heißt möglichst oberflächennah. Handelt es sich bei dem Wirkstoff um einen solchen, der unter Wärmeeinfluss aufquillt, so reißt im Aufquellfall das Fugenfüllungsprofil auf und es bildet sich oberhalb des Fugenfüllungsprofils eine in Entsprechung des Verlegeweges des Streifen- oder Schnurelements verlaufende Barriere aus.
[0049] Mit der Erfindung wird des Weiteren vorgeschlagen ein Verfahren zur Herstellung einer Fugenabdichtung zwischen Bodenplatten, bei dem an den freien oberen zueinander weisenden Kanten benachbarter Bodenplatten eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Fugenverbreiterung ausgeführt wird, bei dem die Fuge oberflächenbündig mit dem Grund der Fugenverbreiterung verfüllt wird, bei dem das die Fuge füllende Material oberseitig mit einem Trennmaterial versehen wird und bei dem auf das erste Trennmaterial ein zweites Trennmaterial und/oder eine Verstärkungsmatte aufgelegt wird, wobei die Fugenverbreiterung mit Fugenvergussmasse oberflächenbündig mit den Bodenplatten verfüllt wird.
[0050] Ferner ist vorzugsweise vorgesehen, dass in die Fugenverbreiterung eine Armierung eingebracht wird.
[0051] Im Ergebnis der vorbeschriebenen Verfahrensdurchführung ergibt sich ein Fugenfüllungsprofil der schon vorbeschriebenen Art, womit sich auch die schon vorerläuterten Vorteile einstellen.
[0052] Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen Fig.1 in schematischer Schnittdarstellung ein erstes Fugenfüllungsprofil nach der Erfindung; Fig.2 in schematischer Schnittdarstellung ein zweites Fugenfüllungsprofil nach der Erfindung Fig.3 in schematischer Schnittdarstellung ein drittes Fugenfüllungsprofil nach der Erfindung
[0053] Um die erfindungsgemäße Wirkung zu erreichen kommt es lediglich darauf an, dass entweder ein zweites Trennmaterial oder eine Verstärkungsmatte zusätzlich zum ersten Trennmaterial in erfindungsgemäßer Weise vorgesehen ist. Die Kombination beider Merkmale sowie aller weiteren bevorzugten Merkmale sind rein optional, tragen jedoch für sich genommen, als auch in synergetischer Kombination miteinander zur weiteren Verbesserung der Erfindung bei.
[0054] Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Fugenfüllungsprofil 1. Dabei ist zwischen zwei benachbarten Bodenplatten 3 und 4 eine Fuge 2 belassen, beispielsweise eine Dehnfuge. Diese ergibt sich üblicherweise aus Bauvorschriften oder sonstige Notwendigkeiten. Im Bereich der Fuge 2 sind in an sich bekannter Weise ein Füllmaterial 10, beispielsweise eine Schaumstoffeinlage, sowie eine Rundschnur 11 angeordnet, um eine Dreiflankenhaftung zu verhindern. Ansonsten würde die Fugenvergussmasse sowohl die Bodenplatten 3 und 4 als auch den darunter liegenden Boden miteinander verbinden.
[0055] Im Bereich der freien oberen zueinander weisenden Kanten der Bodenplatten 3 und 4 ist eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Fugenverbreiterung 5 ausgebildet, die außenseitig Rechtecknuten ausbildet, die im Wesentlichen parallel zur Fuge 2 verlaufen.
[0056] Zur Ausbildung des Fugenfüllungsprofils 1 ist die Fuge 2 mit Fugenvergussmasse 9 oberflächenbündig bis in die Fugenverbreiterung 5 verfüllt. Dabei verfügt das Fugenfüllungsprofil 1 über einen in der Fuge 2 angeordneten Vertikalschenkel 6 und einen in der Fugenverbreiterung 5 angeordneten Profilkörper 7. Der Vertikalschenkel 6 und der Profilkörper 7 des Fugenfüllungsprofils 1 sind nicht einstückig ausgebildet, sondern vielmehr voneinander separiert. Dies wird dadurch erreicht, dass zwischen dem Vertikalschenkel 6 und dem Profilkörper 7 ein Trennmaterial 8 angeordnet ist. Bei dem Trennmaterial 8 kann es sich beispielsweise um eine mechanisch wirkende Zwischenlage, beispielsweise um eine Metallfolie, insbesondere eine Aluminiumfolie handeln. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind Vertikalschenkel 6 und Profilkörper 7 aus einer Fugenvergussmasse 9 gebildet. Bevorzugterweise wird dieselbe Vergussmasse 9 sowohl für den Vertikalschenkel 6 als auch für den Profilkörper 7 zum Einsatz verwendet. Alternativ kann der Vertikalschenkel 6 als Kompressionsblock ausgebildet sein, welcher beispielsweise aus einem elastischen Material, wie beispielsweise einem Schaumstoffmaterial gebildet ist. Es ist jedoch in jedem Fall vorgesehen, dass Vertikalschenkel 6 und Profilkörper 7 mittels des Trennmaterials 8 voneinander separiert sind, es also keine direkte Verbindung zwischen dem Profilkörper 7 und dem Vertikalschenkel 6 gibt.
[0057] Je Bodenplatte 3 beziehungsweise 4 stellt der Profilkörper 7 einen zur Fuge 2 bzw. zum Vertikalsteg 6 benachbarten ersten Abschnitt 12 beziehungsweise 13 bereit, in welchem ersten Abschnitt 12 beziehungsweise 13 der Profilkörper 7 unter Zwischenordnung eines Trennmaterials 8 auf der zugehörigen Bodenplatte 3 beziehungsweise 4 verbindungsfrei aufliegt. Es ist so ein durchgängiger Bereich geschaffen, der sich über den im Bereich der Bodenplatte 3 ausgebildeten ersten Abschnitt 12, die Fuge 2 und den im Bereich der Bodenplatte 4 ausgebildeten ersten Abschnitt 13 erstreckt, in dem keine direkte Verbindung zwischen dem Profilkörper 7 und dem Untergrund besteht.
[0058] Der Profilkörper weist zu den ersten Abschnitten 12 beziehungsweise 13 benachbarte zweite Abschnitte 14 beziehungsweise 15 auf. Im Bereich dieser Abschnitte 14 beziehungsweise 15 besteht eine direkte Verbindung zwischen der den Profilkörper 7 bildenden Fugenvergussmasse 9 und dem durch die jeweiligen Bodenplatten 3 beziehungsweise 4 gebildeten Untergrund.
[0059] Innerhalb des Profilkörpers 7 ist mit Bezug auf die Bildebene oberhalb des Trennmaterials 8 beidseits der Fuge 2 jeweils eine Verstärkungsmatte 16, 17 aus gitterartig angeordneten Längs- und Querstreben angeordnet. Die Verstärkungsmatte 16 erstreckt sich dabei über beide Abschnitte 12, 14. Die Verstärkungsmatte 17 erstreckt sich über die beiden Abschnitte 13, 15. Die Verstärkungsmatten 16, 17 sind unter Belassung eines mit Bezug auf die Bildebene in Höhenrichtung mit der Fuge 2 fluchtenden Spalts 21 angeordnet. Der Spalt 21 ist als Teil des Profilkörpers 7 mit Fugenvergussmasse 9 befüllt. Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Verstärkungsmatten 16, 17 wird erreicht, dass die aus dem Stand der Technik nachteilige Rissbildung in den sich an das Trennmaterial 8 anschließenden Abschnitten 14, 15 in vorteilhafter Weise unterbunden wird. Die Verstärkungsmatten 16, 17 weisen bedingt durch ihre gitterartige Struktur zwischen Längs- und Querstreben ausgebildete Öffnungen auf, welche für die Fugenvergussmasse 9 durchgängig sind. Die Verstärkungsmatten 16, 17 liegen in Abschnitten 14, 15 jeweils auf Abstandshaltern 18, 19 auf. Insgesamt wird hierdurch wird sichergestellt, dass die Fugenvergussmasse 9 des Profilkörpers 7 in den Abschnitten 14, 15 Kontakt zu den jeweiligen Bodenplatten 3, 4 hat. Dabei kann ein jeder Abstandshalter 18 beziehungsweise 19 ein in Fugenlängsrichtung verlaufendes Lagerelement aufweisen, welches von Tragelementen gestützt ist. Der Profilkörper 7 ist damit weitgehend freigestellt von Spannungen zwischen Fugenvergussmasse 9 und Bodenplatten 3, 4.
[0060] Ferner sind innerhalb des Profilkörpers 7 Armierungen in Form von Dübeln 20 angeordnet. Die Armierungen sind in dieser wie auch in den übrigen Ausführungsformen nach den Figuren 1 bis 3 optional. Es sind mit Bezug auf die Armierungen eine Vielzahl von Dübeln 20 vorgesehen, die in Längsrichtung der Fuge 2 hintereinander angeordnet sind. Dabei sind die Dübel 20 bevorzugterweise in äquidistanten Abständen benachbart zueinander positioniert. Ein jeder Dübel 20 verfügt über eine Hülse sowie über einen von der Hülse aufgenommenen Stab. Dabei ist eine Hülse in ihrer Längserstreckung länger als der zugehörige Stab ausgebildet, das heißt die Längserstreckung der Hülse übersteigt die Längserstreckung des zugehörigen Stabes. Diese Ausgestaltung macht es möglich, dass sich der Stab relativ zur Hülse verschieben kann.
[0061] Zur positionssicheren Anordnung der Dübel 20 innerhalb der Fugenverbreiterung 5 dienen im gezeigten Ausführungsbeispiel die beiden Abstandshalter 18, 19, die den Dübel 20 einendseitig beziehungsweise andernendseitig abstützen. In der vorliegenden Ausführung sind die Verstärkungsmatten 16, 17 zwischen den Dübeln 20 und den Abstandshaltern 18, 19 angeordnet. Dabei liegen die Dübel 20 zumindest im Bereich der beidseits auf den Verstärkungsmatten 16, 17 auf.
[0062] Es ist ferner vorgesehen, dass die Erstreckung der Verstärkungsmatten 16, 17 jeweils endseitig der Abschnitte 14, 15 die Längserstreckung der Dübel 20 übersteigt. Es hat sich gezeigt, dass hierdurch Kantenabrisse endseitig der Dübel verhindert werden können.
[0063] Zur Ausbildung der Fugenabdichtung wird in die Fuge 2 zunächst das Füllmaterial 10 sowie die Rundschnur 11 eingebracht. Anschließend erfolgt die Ausbildung des Vertikalschenkels 6, im dargestellten Ausführungsbeispiel durch das Einbringen der Vergussmasse 9 in die Fuge 2, wobei die Fuge 2 zumindest oberflächenbündig mit dem Grund der Fugenverbreiterung 5 verfüllt ist. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass ein Teil des Vertikalschenkels 6 in die Fugenverbreiterung 5 hineinragt. Gleichwohl sind Vertikalschenkel 6 und Profilkörper 7 durch das Trennmaterial 8 von einander vollständig getrennt. Auf dem in die Fugenverbreiterung 5 hineinragenden Teil des Vertikalschenkels 6 kann, unter Zwischenordnung des Trennmaterials 8, das jeweilige fugenseitige Ende der Verstärkungsmatten 16, 17 aufliegen. Es ist dabei bevorzugt, dass die kombinierte Höhe des in die Fugenverbreiterung 5 hineinragenden Teils des Vertikalschenkels 6 und des Trennmaterials 8 der Höhe der Abstandshalter 18, 19 entspricht. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Verstärkungsmatten 16. 17 waagerecht in der Fugenverbreiterung 5 ausgerichtet sind. Hierdurch wird eine besonders homogene Spannungsaufnahme seitens der Verstärkungsmatten 16, 17 erreicht.
[0064] Alsdann wird das Trennmaterial 8 eingebracht, das sich im gezeigten Ausführungsbeispiel über die Fuge 2 und die beiden ersten Abschnitte 12 und 13 der Bodenplatten 3 beziehungsweise 4 erstreckt. Es werden alsdann die Abstandshalter 18 und 19 innerhalb der Fugenverbreiterung 5 positioniert, auf die dann die Verstärkungsmatten 16, 17 aufgelegt werden. Anschließend werden die Dübel 20 auf die Verstärkungsmatten 16, 17 aufgelegt. Alsdann wird Fugenvergussmasse 9 zur Ausbildung des Profilkörpers 7 in die Fugenverbreiterung 5 eingebracht, wobei die Fugenverbreiterung 5 mit Fugenvergussmasse 9 oberflächenbündig mit den Bodenplatten 3 und 4 verfüllt wird.
[0065] Von Vorteil des erfindungsgemäßen Fugenfüllungsprofils ist im Besonderen, dass es weder im Übergangsbereich zwischen dem Profilkörper 7 und dem Vertikalschenkel 6 noch im Überlappungsbereich von Trennmaterial 8 und Verstärkungsmatten 16, 17 zu Einreißungen beziehungsweise Rissbildungen kommen kann, die dann im Weiteren zu unerwünschten Ablösungen führen würden. Ferner wird durch die verbindungsfreie Ausgestaltung des Profilkörpers 7 im Bereich der ersten Abschnitte 12 und 13 und der Fuge 2 ein vergleichsweise großer Bereich geschaffen, in dem das Fugenfüllungsprofil 1 freie Dehnungsarbeit zur Kompensation von mechanischen und/oder thermischen Belastungen leisten kann. Ungewünschte Ablösungen und/oder Flankenabrisse werden so vermieden. Dabei steht einer solchen Dehnungsarbeit auch nicht der Vertikalschenkel 6 entgegen, da erfindungsgemäß keine direkte Verbindung zwischen dem Vertikalschenkel 6 und dem Profilkörper 7 besteht.
[0066] Figur 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der zusätzlich zu dem ersten Trennmaterial 8 ein zweites Trennmaterial 22 in Form einer Aluminiumfolie zwischen Vertikalsteg 6 und Profilkörper 7 angeordnet ist. Das Trennmaterial 22 liegt unmittelbar auf dem ersten Trennmaterial 8 auf. Es schließt dabei im Querschnitt kantenbündig mit dem ersten Trennmaterial 8 ab.
[0067] Ferner gezeigt sind Verstärkungsmatten 16, 17. Die Verstärkungsmatte 16 erstreckt sich dabei über beide Abschnitte 12, 14. Die Verstärkungsmatte 17 erstreckt sich über die beiden Abschnitte 13, 15. Die Verstärkungsmatten 16, 17 sind unter Belassung eines mit Bezug auf die Bildebene in Höhenrichtung mit der Fuge 2 fluchtenden Spalts 21 angeordnet. Der Spalt 21 ist als Teil des Profilkörpers 7 mit Fugenvergussmasse 9 befüllt.
[0068] Die Verstärkungsmatten 16, 17 liegen in den ersten Abschnitten 12, 13 unmittelbar auf dem zweiten Trennmaterial 22 auf.
[0069] Im Bereich des Spalts 21 ergibt sich durch die Anordnung des ersten und zweiten Trennmaterials 8, 22 übereinander eine Doppellagigkeit. Im ersten Abschnitt ergibt sich demgegenüber durch die Überlappung der jeweiligen Verstärkungsmatte 16, 17 mit dem doppellagigen Trennmaterial 8, 22 eine Dreilagigkeit. Durch die bereichsweise Mehrlagigkeit ist eine besonders gute Kraftfreistellung und -aufnahme innerhalb des Fugenfüllungsprofils 1 erreicht. Es ist damit besonders unempfindlich gegenüber allen möglichen Ursachen von Rissbildung.
[0070] Figur 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung ohne Verstärkungsmatten 16, 17, bei der zusätzlich zu dem ersten Trennmaterial 8 ein zweites Trennmaterial 22 in Form einer Aluminiumfolie zwischen Vertikalsteg 6 und Profilkörper 7 angeordnet ist. Das Trennmaterial 22 liegt unmittelbar auf dem ersten Trennmaterial 8 auf. Es schließt dabei im Querschnitt kantenbündig mit dem ersten Trennmaterial 8 ab.
[0071] In dieser Ausführungsform liegt die Armierung 20 in den ersten Abschnitten 12, 13 unmittelbar auf dem zweiten Trennmaterial 22 auf.
[0072] Insbesondere kann durch die doppellagige Anordnung der beiden Trennmaterialien 8, 22 eine im Vergleich zum Stand der Technik weitergehende bewegungstechnische Entkopplung von Profilkörper und Vertikalsteg erreicht werden. Dies insbesondere deshalb, da das erste Trennmaterial 8 nur Kontakt zum Vertikalsteg 6, nicht aber zum Profilkörper hat. Auf der anderen Seite hat das zweite Trennmaterial 22 nur Kontakt zum Profilkörper, nicht jedoch zum Vertikalsteg. So können im Fall von Dehnbewegungen die beiden als Aluminiumfolien ausgebildeten Trennmaterialien 8, 22 vollkommen frei und nahezu ohne Reibwiderstand übereinandergleiten. Anhaftungen von Fugenvergussmasse an den Folien 8, 22 bleiben dabei im Gegensatz zum Stand der Technik, in dem lediglich ein Trennmaterial vorgesehen ist, und bei dem eine Anhaftung beidseitig erfolgen kann, folgenlos. Bezugszeichenliste
[0073] 1Fugenfüllungsprofil2Fuge3Bodenplatte4Bodenplatte5Fugenverbreiterung6Vertikalsteg7Profilkörper8Trennmaterial9Fugenvergussmasse10Füllmaterial11Rundschnur12erster Abschnitt13erster Abschnitt14zweiter Abschnitt15zweiter Abschnitt16Verstärkungsmatte17Verstärkungsmatte18Abstandshalter19Abstandshalter20Dübel21Spalt22Trennmaterial
权利要求:
Claims (17)
[0001] Fugenfüllungsprofil zur Ausbildung einer Fugenabdichtung zwischen Bodenplatten (3, 4), mit einem in die Fuge (2) ragenden Vertikalschenkel (6) und einem aus einer Fugenvergussmasse (9) gebildeten und in einer Fugenverbreiterung (5) liegenden Profilkörper (7), wobei der Vertikalschenkel (6) und der Profilkörper (7) unter Zwischenordnung eines ersten Trennmaterials (8) voneinander separiert sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Vertikalschenkel (6) und Profilkörper (7) wenigstens ein zweites Trennmaterial (22) angeordnet ist und/oder dass innerhalb des Profilkörpers (7) wenigstens eine Verstärkungsmatte (16, 17) angeordnet ist, wobei das zweite Trennmaterial (22) und/oder die Verstärkungsmatte (16, 17) wenigstens bereichsweise überlappend mit dem ersten Trennmaterial (8) angeordnet ist.
[0002] Fugenfüllungsprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Trennmaterial (8) und das zweite Trennmaterial (22) jeweils aus einer Metallfolie, insbesondere jeweils einer Aluminiumfolie, gebildet sind.
[0003] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (7) wenigstens einen zum Vertikalsteg (6) benachbarten ersten Abschnitt (12, 13) aufweist, wobei sich an den ersten Abschnitt (12, 13) ein zweiter Abschnitt (14, 15) des Profilkörpers anschließt, wobei das Trennmaterial (8) ausschließlich zwischen Vertikalsteg (6) und Profilkörper (7) sowie im Bereich des wenigstens einen ersten Abschnitts (12, 13) angeordnet ist.
[0004] Fugenfüllungsprofil nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Trennmaterial (22) ebenfalls ausschließlich zwischen Vertikalsteg (6) und Profilkörper (7) sowie im Bereich des wenigstens einen ersten Abschnitts (12, 13) und in Richtung des Profilkörpers über dem ersten Trennmaterial (8) angeordnet ist.
[0005] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsmatte (16, 17) mit dem ersten Trennmaterial (8), insbesondere mit dem ersten und dem zweiten Trennmaterial (8, 22), überlappend im Bereich des ersten Abschnitts und im Bereich des zweiten Abschnitt innerhalb des Profilkörpers (7) angeordnet ist.
[0006] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsmatte (16, 17) gitterartig aus Längs- und Querstreben gebildet ist.
[0007] Fugenfüllungsprofil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Längs- und Querstreben für die Fugenvergussmasse (9) durchgängige Öffnungen gebildet sind.
[0008] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsmatte (16, 17) aus Kunststoff gebildet ist.
[0009] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (7) achssymmetrisch ausgebildet ist und zwei erste Abschnitte (12, 13) aufweist, die im Querschnitt einander gegenüberliegend, beidseits benachbart zum Vertikalsteg (6) ausgebildet sind und wobei sich jeweils ein zweiter Abschnitt (14, 15) des Profilkörpers (7) an einen ersten Abschnitt (12, 13) anschließt, wobei das erste Trennmaterial (8), insbesondere auch das zweite Trennmaterial (22), ausschließlich zwischen Vertikalsteg (6) und Profilkörper (7) sowie im Bereich der beiden ersten Abschnitte (12, 13) angeordnet ist, und wobei eine weitere Verstärkungsmatte (16, 17) vorgesehen ist, wobei sich jede der beiden Verstärkungsmatten (16, 17) über jeweils einen ersten Abschnitt (12, 13) und einen sich daran anschließenden zweiten Abschnitt (14, 15) erstreckt.
[0010] Fugenfüllungsprofil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsmatten (16, 17) unter Belassung eines mit dem Vertikalsteg (6) in dessen Höhenrichtung fluchtenden Spalts (21) beabstandet voneinander angeordnet sind.
[0011] Fugenfüllungsprofil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Spalts (21) der Breite Vertikalstegs (6) entspricht.
[0012] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (7) in dem zur Fuge (2) benachbarten ersten Abschnitt (12, 13) unter Zwischenordnung des Trennmaterials (8) auf der zugehörigen Bodenplatte (3, 4) verbindungsfrei aufliegt.
[0013] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in den Profilkörper (7) eine Vielzahl von Armierungen (20) eingebettet sind, die in Fugenlängsrichtung hintereinander angeordnet sind.
[0014] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsmatten (16, 17) in den zweiten Abschnitten (14, 15) unter Zwischenordnung jeweils eines Abstandshalters (18, 19) auf den Bodenplatten (3, 4) aufliegen.
[0015] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsmatten (16, 17) in den ersten Abschnitten (12, 13) jeweils auf dem ersten oder dem zweiten Trennmaterial (8, 22) unmittelbar aufliegen.
[0016] Fugenfüllungsprofil nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Armierungen (20) unmittelbar auf den Verstärkungsmatten (16, 17) aufliegen.
[0017] Fugenfüllungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Armierung (20) bis in die zweiten Abschnitte (14, 15) erstreckt, wobei sich die Verbindungsmatten (16, 17) in den zweiten Abschnitten (14, 15) über die Armierung (20) hinaus erstreckt.
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同族专利:
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